Fördermittel


Bundesweite Förderprogramme

Förderung von Heizungsmodernisierungen

Auf dieser Seite sind Anlaufstellen bezüglich bundesweiter Förderprogramme für die Moderniserung von Heizungsanlagen hinterlegt. Die uns derzeit von diesen Stellen bekannten Förderkonditionen sind in Stichpunkten zusammengefasst.

Förderprogramme:

KfW-CO²-Gebäudesanierungsprogramm (Heizungsmodernisierung) Förderumfang:

zinsgünstige Darlehen

geförderte Baumassnahme:

Massnahme 1: Heizungsmodernisierungen in Kombination mit Wärmedämmung des Daches und der Aussenwände

Massnahme 2: Heizungsmodernisierungen in Kombination mit Fenstererneuerung und Wärmedämmung des Daches und der Kellerdecke oder erdreichberührten Aussenflächen

Massnahme 3: Heizungsmodernisierungen mit Umstellung des Heizenergieträgers und in Kombination mit Fenstererneuerung

geförderter Einsatz für:

Wohngebäude die im Jahr 1978 oder vorher fertiggestellt wurden

sonstige Anforderungen:

Förderhöchstbetrag: 250 Euro/qm

sonstige Anforderungen:

CO²-Einspareffekt von mindestens 40 kg/qm im Jahr

Anlaufstellen:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Palmengartenstrasse 5-9

60325 Frankfurt

Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944

KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II (Heizungsmodernisierung)

Förderumfang:

zinsgünstige Darlehen

geförderte Baumassnahme:

Neuerrichtungen und Modernisierungen von Zentralheizungsanlagen

geförderter Einsatz für:

Gebäude in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin

Begrenzung der Förderung

Höchstförderbetrag: 400 Euro/qm

sonstige Anforderungen für Förderung:

Gebäude muss Anforderungen an Baujahr, Typ und Bauweise erfüllen

Anlaufstellen:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Palmengartenstrasse 5-9

60325 Frankfurt

Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944

KfW-Programm zur CO²-Minderung (Heizungsmodernisierung)

Förderumfang:

zinsgünstige Darlehen

geförderte Baumassnahme:

Modernisierungsmassnahmen von Zentralheizungsanlagen beim Einsatz eines Niedertemperatur- oder Brennwertkessels nach HeizAnlV vom 22.03.1994

geförderter Einsatz für:

bestehende selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude

Begrenzung der Förderung:

Förderhöchstbetrag: 5 Mio. Euro

Anlaufstellen:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Palmengartenstrasse 5-9

60325 Frankfurt

Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944


Förderprogramme Rheinland-Pfalz - Wärmepumpen -

Förderung erneuerbarer Energien

* bis 12 kW Heizleistung: DM 2000 / Anlage

* über 12kW Heizleistung: DM 160 / Anlage

jedoch maximal 20% der förderfähigen Kosten

Information und Anträge:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stiftstrasse 9

55116 Mainz

Tel.: 06131/16-2110 oder - 2115

Internet: http://www.fm.rip.de


Modernisierung 2001

Erstmaliger Einbau einer Wärmepumpe.

* Eigenheim: Zuschuss bis 25% (Einkommensgrenzen)

* Mietwohnungen: Zinsgünstige Darlehen bis 50% der Kosten (Mietobergrenzen)

Evtl. wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Information:

Ministerium der Finanzen

Kaiser-Friedrich-Strasse 5

55116 Mainz

Tel.: 06131/164235

Internet: http://www.fm.rip.de

Anträge:

Stadt- oder Kreisverwaltung


KfW-Programm zur CO²-Minderung (Wärmepumpen)

Förderumfang:

zinsgünstige Darlehen

geförderte Baumassnahme:

Wärmepumpen-Anlagen inklusive durch entsprechende Nutzung veranlasste Massnahmen

geförderter Einsatz für:

bestehende und neue selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude

Begrenzung der Förderung:

Förderhöchstbetrag: 5 Mio. Euro

Anlaufstellen

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Palmengartenstrasse 5-9

60325 Frankfurt

Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944


DtA-Umweltprogramm-Erneuerbare Energien (Wärmepumpen)

Förderumfang:

zinsgünstige Darlehen

geförderte Baumassnahme:

Wärmepumpen

Begrenzung der Förderung:

Förderhöchstbetrag 5 Mio. Euro

sonstige Anforderungen für Forderung:

nur für gewerbliche Unternehmen

Anlaufstellen

Deutsche Ausgleichsbank (DtA)

Ludwig-Erhard-Platz 1-3

53179 Bonn

Tel.: 0228/831-0 Fax: 0228/831-2255


Bitte beachten Sie auch die Förderprogramme/Fördermittel von Bund/BAFA, Bund/Kreditanstalt für Wiederaufbau und Bund/Deutscher Ausgleichsbank.


Bundesweite Förderprogramme - Förderung von Solarthermie -

Bundes-Förderrichtlinien von Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie) vom 25.07.2001

Förderumfang:

Zuschuss von 170,-- DM pro angefangener qm, max 50.000,-- DM

geförderte Baumassnahmen:

Neuerrichtungen von Sonnen-, Speicher- und Luftkollektor-Anlagen

geförderter Einsatz zur:

Trinkwassererwärmung

Raumheizung

Bereitstellung von Prozesswärme

keine Förderung bei:

Anlagen für Schwimmbäder

Inanspruchnahme weiterer Zuwendungen

(Kumulierungsverbot)

sonstige Anforderngen für Förderung:

Funktionskontrolle oder Wärmemengenzähler bei

Sonnenkollektoren

Kollektormindestertrag: 350 kWh/(qm x a)

solar Deckungsanteil: min. 40% für Würzburg

Anlaufstellen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Frankfurter Strasse 29-35

65760 Eschborn

Tel.: 06196/980-625 Fax: 06196/980-800

KfW-Programm zur CO²-Minderung (Solarthermie)

Förderumfang:

zinsgünstige Darlehen

geförderte Baumassnahme:

solarthermische Anlagen

geförderter Einsatz zur:

bestehenden und neuen selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude

Begrenzung der Förderung:

Förderhöchstbetrag: 5 Mio. Euro

Anlaufstellen

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Palmengartenstrasse 5-9

60325 Frankfurt

Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944

DtA-Umweltprogramm-Erneuerbare Energien (Solarthermie)

Förderumfang:

zinsgünstige Darlehen

geförderte Baumassnahme:

solarthermische Anlagen

Begrenzung der Förderung:

Förderhöchstbetrag: 5 Mio. Euro

sonstige Anforderungen für Förderung:

nur für gewerbliche Unternehmen

Anlaufstellen

Deutsche Ausgleichsbank (DtA)

Ludwig-Erhard-Platz 1-3

53179 Bonn

Tel.: 0228/831-0 Fax: 0228/831-2255

Förderprogramme Rheinland-Pfalz - Thermische Solar-Anlagen -

Modernisierung

Solaranlagen:

Eigenheime: Zuschuss bis 25% (Einkommensgrenzen)

Mietwohnungen: zinsgünstige Darlehen bis 50% der Kosten (Mietobergrenzen)

Informationen:

Ministerium der Finanzen

Kaiser-Friedrich-Strasse 5

55116 Mainz

Tel.: 06131/164235

Internet: http://www.fm.rlp.de

Anträge:

Stadt- oder Kreisverwaltung

In Verbindung mit Holzfeuerung (Wärmebedarf vollständig abgedeckt) 5500,-- DM, max. 30%

Information und Antrag:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stiftstrasse 9

51116 Mainz

Tel.: 06131/16-2110 Fax: 06131/16-2100

Internet: http://www.mwvlw.rlp.de

Bitte beachten Sie auch die Förderprogramme/Fördermittel von Bund, Bund/BAFA, Bund/Kreditanstalt für Wiederaufbau und Bund/Deutscher Ausgleichsbank.


Bundesweite Förderprogramme - Förderung von Biomasse -

Förderprogramme

Bundes-Förderrichtlinien von Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (feste Biomasse) vom 25.07.2001

Förderumfang:

Anlagen zur Wärmeerzeugung bis 100 kW:

Zuschuss von 100,-- DM/kW, max. 4000,-- DM

Anlagen zur Wärmeerzeugung ab 100 kW:

zinsgünstiges Darlehen, 10.000,-- DM Schuldenerlass

Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung: Zinsgünstiges Darlehen

geförderte Baumassnahme:

Neuerrichtungen von mit fester Biomasse betriebenen Anlagen

geförderter Einsatz:

automatisch beschickte Anlagen zur Wärmeerzeugung ab 3 kW und bis 50 kW nur,

wenn es sich um Zentralheizungsanlagen handelt

automatisch beschickte Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung

Keine Förderung bei:

Anlagen zur Wärmeerzeugung:

Verfeuerung von Abfallstoffen

Anlagen mit Naturzugbedingungen

Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung:

Vergütung des erzeugten und ins Netz eingespeisten Stroms darf Mindestvergütung nach dem Stromeinspeisegesetz nicht überschreiten

Begrenzung der Förderung:

Anlagen zur Wärmeerzeugung:

Gesamtförderung dieser und anderer Zuwendungen darf das zweifache des sich aus dieser Richtlinie ergebenen Förder-

betrages sowie 40 Prozent des Investitionsvolumens nicht überschreiten

Anlaufstellen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Frankfurter Strasse 29-35

65760 Eschborn

Tel.: 06196/980-625 Fax: 06196/980-800

KfW-Programm zur Förderung erneuerbarer Energien (Biomasse)

Förderumfang:

zinsgünstige Darlehen mit und ohne Teilschuldenerlass

geförderte Baumassnahme:

Neuerrichtungen von mit Biomasse betriebenen Anlagen

geförderter Einsatz zur:

automatisch beschickte Anlagen zur Wärmeerzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung mit Leistungen über 100 kW

keine Förderung bei:

Verfeuerung von Abfallstoffen

Vergütung des erzeugten und ins Netz eingespeisten Stroms darf Mindestvergütung nach dem Stromeinspeisegesetz nicht überschreiten

Begrenzung der Förderung:

Maximaler Teilschuldenerlass von:

bis 500 kW: 0,20 DM/kW

über 500 kW bis 5 MW: 0,18 DM/kW

über 5 MW: 0,17 DM/kW

sonstige Anforderungen für Förderung:

Subventionswert des Teilschuldenerlasses und Zinsverbilligung dieser und anderer Zuwendungen darf 40 Prozent nicht überschreiten

Anlaufstellen

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Palmengartenstrasse 5-9

60325 Frankfurt

Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944

KfW-Programm zur CO²-Minderung (Biomasse)

Förderumfang:

zinsgünstige Darlehen

geförderte Baumassnahme:

Biomasse-Anlagen

geförderter Einsatz für:

bestehende und neue selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude

Begrenzung der Förderung:

Förderhöchstbetrag: 5 Mio. Euro

Anlaufstellen

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Palmengartenstrasse 5-9

60325 Frankfurt

Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944

DtA-Umweltprogramm-Erneuerbare Energien (Biomasse)

Förderumfang:

zinsgünstige Darlehen

geförderte Baumassnahme:

Biomasse-Anlagen

Begrenzung der Förderung:

Förderhöchstbetrag: 5 Mio. Euro

sonstige Anforderungen für Förderung:

nur für gewerbliche Unternehmen

Anlaufstellen

Deutsche Ausgleichsbank (DtA)

Ludwig-Erhard-Platz 1-3

53179 Bonn

Tel.: 0228/831-0 Fax: 0228/831-2255



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