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Bundesweite Förderprogramme Förderung von Heizungsmodernisierungen Auf dieser Seite sind Anlaufstellen bezüglich bundesweiter Förderprogramme für die Moderniserung von Heizungsanlagen hinterlegt. Die uns derzeit von diesen Stellen bekannten Förderkonditionen sind in Stichpunkten zusammengefasst. Förderprogramme: KfW-CO²-Gebäudesanierungsprogramm (Heizungsmodernisierung) Förderumfang: zinsgünstige Darlehen geförderte Baumassnahme: Massnahme 1: Heizungsmodernisierungen in Kombination mit Wärmedämmung des Daches und der Aussenwände Massnahme 2: Heizungsmodernisierungen in Kombination mit Fenstererneuerung und Wärmedämmung des Daches und der Kellerdecke oder erdreichberührten Aussenflächen Massnahme 3: Heizungsmodernisierungen mit Umstellung des Heizenergieträgers und in Kombination mit Fenstererneuerung geförderter Einsatz für: Wohngebäude die im Jahr 1978 oder vorher fertiggestellt wurden sonstige Anforderungen: Förderhöchstbetrag: 250 Euro/qm sonstige Anforderungen: CO²-Einspareffekt von mindestens 40 kg/qm im Jahr Anlaufstellen: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstrasse 5-9 60325 Frankfurt Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944 KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II (Heizungsmodernisierung) Förderumfang: zinsgünstige Darlehen geförderte Baumassnahme: Neuerrichtungen und Modernisierungen von Zentralheizungsanlagen geförderter Einsatz für: Gebäude in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin Begrenzung der Förderung Höchstförderbetrag: 400 Euro/qm sonstige Anforderungen für Förderung: Gebäude muss Anforderungen an Baujahr, Typ und Bauweise erfüllen Anlaufstellen: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstrasse 5-9 60325 Frankfurt Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944 KfW-Programm zur CO²-Minderung (Heizungsmodernisierung) Förderumfang: zinsgünstige Darlehen geförderte Baumassnahme: Modernisierungsmassnahmen von Zentralheizungsanlagen beim Einsatz eines Niedertemperatur- oder Brennwertkessels nach HeizAnlV vom 22.03.1994 geförderter Einsatz für: bestehende selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude Begrenzung der Förderung: Förderhöchstbetrag: 5 Mio. Euro Anlaufstellen: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstrasse 5-9 60325 Frankfurt Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944 Förderprogramme Rheinland-Pfalz - Wärmepumpen - Förderung erneuerbarer Energien * bis 12 kW Heizleistung: DM 2000 / Anlage * über 12kW Heizleistung: DM 160 / Anlage jedoch maximal 20% der förderfähigen Kosten Information und Anträge: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstrasse 9 55116 Mainz Tel.: 06131/16-2110 oder - 2115 Internet: http://www.fm.rip.de Modernisierung 2001 Erstmaliger Einbau einer Wärmepumpe. * Eigenheim: Zuschuss bis 25% (Einkommensgrenzen) * Mietwohnungen: Zinsgünstige Darlehen bis 50% der Kosten (Mietobergrenzen) Evtl. wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Information: Ministerium der Finanzen Kaiser-Friedrich-Strasse 5 55116 Mainz Tel.: 06131/164235 Internet: http://www.fm.rip.de Anträge: Stadt- oder Kreisverwaltung KfW-Programm zur CO²-Minderung (Wärmepumpen) Förderumfang: zinsgünstige Darlehen geförderte Baumassnahme: Wärmepumpen-Anlagen inklusive durch entsprechende Nutzung veranlasste Massnahmen geförderter Einsatz für: bestehende und neue selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude Begrenzung der Förderung: Förderhöchstbetrag: 5 Mio. Euro Anlaufstellen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstrasse 5-9 60325 Frankfurt Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944 DtA-Umweltprogramm-Erneuerbare Energien (Wärmepumpen) Förderumfang: zinsgünstige Darlehen geförderte Baumassnahme: Wärmepumpen Begrenzung der Förderung: Förderhöchstbetrag 5 Mio. Euro sonstige Anforderungen für Forderung: nur für gewerbliche Unternehmen Anlaufstellen Deutsche Ausgleichsbank (DtA) Ludwig-Erhard-Platz 1-3 53179 Bonn Tel.: 0228/831-0 Fax: 0228/831-2255 Bitte beachten Sie auch die Förderprogramme/Fördermittel von Bund/BAFA, Bund/Kreditanstalt für Wiederaufbau und Bund/Deutscher Ausgleichsbank. Bundesweite Förderprogramme - Förderung von Solarthermie - Bundes-Förderrichtlinien von Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie) vom 25.07.2001 Förderumfang: Zuschuss von 170,-- DM pro angefangener qm, max 50.000,-- DM geförderte Baumassnahmen: Neuerrichtungen von Sonnen-, Speicher- und Luftkollektor-Anlagen geförderter Einsatz zur: Trinkwassererwärmung Raumheizung Bereitstellung von Prozesswärme keine Förderung bei: Anlagen für Schwimmbäder Inanspruchnahme weiterer Zuwendungen (Kumulierungsverbot) sonstige Anforderngen für Förderung: Funktionskontrolle oder Wärmemengenzähler bei Sonnenkollektoren Kollektormindestertrag: 350 kWh/(qm x a) solar Deckungsanteil: min. 40% für Würzburg Anlaufstellen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Strasse 29-35 65760 Eschborn Tel.: 06196/980-625 Fax: 06196/980-800 KfW-Programm zur CO²-Minderung (Solarthermie) Förderumfang: zinsgünstige Darlehen geförderte Baumassnahme: solarthermische Anlagen geförderter Einsatz zur: bestehenden und neuen selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude Begrenzung der Förderung: Förderhöchstbetrag: 5 Mio. Euro Anlaufstellen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstrasse 5-9 60325 Frankfurt Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944 DtA-Umweltprogramm-Erneuerbare Energien (Solarthermie) Förderumfang: zinsgünstige Darlehen geförderte Baumassnahme: solarthermische Anlagen Begrenzung der Förderung: Förderhöchstbetrag: 5 Mio. Euro sonstige Anforderungen für Förderung: nur für gewerbliche Unternehmen Anlaufstellen Deutsche Ausgleichsbank (DtA) Ludwig-Erhard-Platz 1-3 53179 Bonn Tel.: 0228/831-0 Fax: 0228/831-2255 Förderprogramme Rheinland-Pfalz - Thermische Solar-Anlagen - Modernisierung Solaranlagen: Eigenheime: Zuschuss bis 25% (Einkommensgrenzen) Mietwohnungen: zinsgünstige Darlehen bis 50% der Kosten (Mietobergrenzen) Informationen: Ministerium der Finanzen Kaiser-Friedrich-Strasse 5 55116 Mainz Tel.: 06131/164235 Internet: http://www.fm.rlp.de Anträge: Stadt- oder Kreisverwaltung In Verbindung mit Holzfeuerung (Wärmebedarf vollständig abgedeckt) 5500,-- DM, max. 30% Information und Antrag: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstrasse 9 51116 Mainz Tel.: 06131/16-2110 Fax: 06131/16-2100 Internet: http://www.mwvlw.rlp.de Bitte beachten Sie auch die Förderprogramme/Fördermittel von Bund, Bund/BAFA, Bund/Kreditanstalt für Wiederaufbau und Bund/Deutscher Ausgleichsbank. Bundesweite Förderprogramme - Förderung von Biomasse - Förderprogramme Bundes-Förderrichtlinien von Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (feste Biomasse) vom 25.07.2001 Förderumfang: Anlagen zur Wärmeerzeugung bis 100 kW: Zuschuss von 100,-- DM/kW, max. 4000,-- DM Anlagen zur Wärmeerzeugung ab 100 kW: zinsgünstiges Darlehen, 10.000,-- DM Schuldenerlass Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung: Zinsgünstiges Darlehen geförderte Baumassnahme: Neuerrichtungen von mit fester Biomasse betriebenen Anlagen geförderter Einsatz: automatisch beschickte Anlagen zur Wärmeerzeugung ab 3 kW und bis 50 kW nur, wenn es sich um Zentralheizungsanlagen handelt automatisch beschickte Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung Keine Förderung bei: Anlagen zur Wärmeerzeugung: Verfeuerung von Abfallstoffen Anlagen mit Naturzugbedingungen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung: Vergütung des erzeugten und ins Netz eingespeisten Stroms darf Mindestvergütung nach dem Stromeinspeisegesetz nicht überschreiten Begrenzung der Förderung: Anlagen zur Wärmeerzeugung: Gesamtförderung dieser und anderer Zuwendungen darf das zweifache des sich aus dieser Richtlinie ergebenen Förder- betrages sowie 40 Prozent des Investitionsvolumens nicht überschreiten Anlaufstellen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Strasse 29-35 65760 Eschborn Tel.: 06196/980-625 Fax: 06196/980-800 KfW-Programm zur Förderung erneuerbarer Energien (Biomasse) Förderumfang: zinsgünstige Darlehen mit und ohne Teilschuldenerlass geförderte Baumassnahme: Neuerrichtungen von mit Biomasse betriebenen Anlagen geförderter Einsatz zur: automatisch beschickte Anlagen zur Wärmeerzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung mit Leistungen über 100 kW keine Förderung bei: Verfeuerung von Abfallstoffen Vergütung des erzeugten und ins Netz eingespeisten Stroms darf Mindestvergütung nach dem Stromeinspeisegesetz nicht überschreiten Begrenzung der Förderung: Maximaler Teilschuldenerlass von: bis 500 kW: 0,20 DM/kW über 500 kW bis 5 MW: 0,18 DM/kW über 5 MW: 0,17 DM/kW sonstige Anforderungen für Förderung: Subventionswert des Teilschuldenerlasses und Zinsverbilligung dieser und anderer Zuwendungen darf 40 Prozent nicht überschreiten Anlaufstellen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstrasse 5-9 60325 Frankfurt Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944 KfW-Programm zur CO²-Minderung (Biomasse) Förderumfang: zinsgünstige Darlehen geförderte Baumassnahme: Biomasse-Anlagen geförderter Einsatz für: bestehende und neue selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude Begrenzung der Förderung: Förderhöchstbetrag: 5 Mio. Euro Anlaufstellen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstrasse 5-9 60325 Frankfurt Tel.: 069/7431-0 Fax: 069/7431-2944 DtA-Umweltprogramm-Erneuerbare Energien (Biomasse) Förderumfang: zinsgünstige Darlehen geförderte Baumassnahme: Biomasse-Anlagen Begrenzung der Förderung: Förderhöchstbetrag: 5 Mio. Euro sonstige Anforderungen für Förderung: nur für gewerbliche Unternehmen Anlaufstellen Deutsche Ausgleichsbank (DtA) Ludwig-Erhard-Platz 1-3 53179 Bonn Tel.: 0228/831-0 Fax: 0228/831-2255 |
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